Staatliche Förderungen: So sparen Sie bei Ihrer neuen Fußbodenheizung
Eine energetische Sanierung lohnt sich – für Ihr Zuhause und das Klima. Die Nachrüstung einer effizienten Flächenheizung gehört zu den effektivsten Maßnahmen zur Heizungsoptimierung.
Gut zu wissen: Der Staat unterstützt Sie dabei finanziell, sodass Sie die Kosten nicht allein tragen müssen.
Hier finden Sie einen Überblick der wichtigsten Fördermöglichkeiten.
Warum wird das Fräsen einer
Fußbodenheizung gefördert?
Das Einfräsen einer Fußbodenheizung ist ein wichtiger Teil der Heizungsoptimierung:
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01.
Niedrigere Vorlauftemperatur
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02.
Perfekt für Wärmepumpen
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03.
Energieeinsparung
Die wichtigsten
Förderprogramme im Überblick
Das zentrale Programm ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Diese teilt sich auf zwei Hauptträger auf: das BAFA und die KfW.
BAFA-Zuschuss für Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Dies ist oft der relevanteste Fördertopf für das Nachrüsten einer Fußbodenheizung.
KfW-Förderung (Kredite & Komplettsanierung)
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um größere Sanierungen oder die Finanzierung geht.
Die Alternative: Steuerbonus statt Förderung
Sie möchten keinen Antrag stellen? Es gibt eine attraktive Alternative: die steuerliche Förderung nach § 35c EStG.
Wichtig: Der Steuerbonus kann nicht mit den BAFA- oder KfW-Programmen für dieselbe Maßnahme kombiniert werden. Es ist eine "Entweder-oder"-Entscheidung. Voraussetzung ist zudem, dass Sie die Immobilie selbst bewohnen und diese älter als 10 Jahre ist.
Was ist das?
Sie können 20 % Ihrer Sanierungskosten (Arbeits- und Materialkosten) über drei Jahre von Ihrer Einkommensteuer absetzen.
Wie funktioniert's?
- Jahr 1: 7 % der Kosten (max. 14.000 €)
- Jahr 2: 7 % der Kosten (max. 14.000 €)
- Jahr 3: 6 % der Kosten (max. 12.000 €)
Maximalbetrag
Sie können Kosten bis zu 200.000 € ansetzen und so maximal 40.000 € Steuern sparen.
Wichtige Voraussetzungen: So sichern Sie sich Ihre Förderung
Um die staatliche Unterstützung zu erhalten, müssen zwei goldene Regeln beachtet werden:
Ihr Nutzen: Vorteile, die überzeugen
Die Investition in eine gefräste Fußbodenheizung lohnt sich mehrfach:
Kosteneinsparung:
Sie reduzieren die Investitionskosten dank direkter Zuschüsse oder Steuervorteile erheblich.
Wertsteigerung
Eine moderne Flächenheizung steigert den Wert und die Attraktivität Ihrer Immobilie nachhaltig.
Umweltschutz
Sie senken Ihren Energieverbrauch und reduzieren aktiv den CO2-Ausstoß Ihres Hauses.
Wohnkomfort
Sie genießen die unübertroffene, behagliche Strahlungswärme einer Fußbodenheizung.
Nutzen Sie die Chance – Wir beraten Sie!
Das Thema Förderung kann komplex sein.
Aber keine Sorge: Wir kennen den Prozess.
Wir arbeiten eng mit qualifizierten Energieberatern (EEE) zusammen und unterstützen Sie auf dem Weg zu Ihrer Förderung. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie unverbindlich zu den technischen Möglichkeiten des Fräsens und vermitteln den Kontakt zu einem Energie-Experten für Ihren Förderantrag.
Ihr Projekt-Check: zur Förderungen
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um die Förderungen.
Kann ich die Förderung beantragen, nachdem das Fräsen bereits begonnen hat?
Nein. Die goldene Regel lautet: Immer erst den Förderantrag (z.B. beim BAFA) stellen und die Genehmigung abwarten. Ein nachträglicher Antrag ist ausgeschlossen.
Brauche ich für den BAFA-Antrag zwingend einen Energieberater?
Ja. Für die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG), zu der die BAFA-Zuschüsse gehören, ist die Einbindung eines zertifizierten Energie-Effizienz-Experten (EEE) vorgeschrieben. Dieser prüft die Maßnahme und erstellt die notwendigen technischen Nachweise für den Antrag.
Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) und lohnt sich das?
Ein iSFP ist eine detaillierte Energieberatung, die den Zustand Ihres Hauses analysiert und sinnvolle Sanierungsschritte für die nächsten Jahre aufzeigt. Wenn das Fräsen der Fußbodenheizung Teil eines solchen Plans ist, steigt der BAFA-Zuschuss von 15 % auf 20 % (iSFP-Bonus). Die Kosten für den iSFP selbst werden ebenfalls staatlich gefördert. Es lohnt sich meistens.
Was ist besser für mich: Der BAFA-Zuschuss oder der Steuerbonus?
Das hängt von Ihrer Situation ab. Der BAFA-Zuschuss ist ein direkter Geld-Zuschuss ("Cash auf die Hand"), den Sie sofort erhalten. Der Steuerbonus mindert Ihre Steuerlast über drei Jahre verteilt. Wer eine hohe Steuerlast hat und den Antragsaufwand scheut, profitiert vom Steuerbonus. Wer einen sofortigen Zuschuss zur Finanzierung benötigt, sollte das BAFA wählen. Wichtig: Sie können nicht beides für dieselbe Maßnahme nutzen.
Gilt die Förderung nur für das Fräsen oder auch für den neuen Bodenbelag?
Die Förderung umfasst alle notwendigen "Umfeldmaßnahmen". Dazu gehören nicht nur das Fräsen und die Verlegung der Heizrohre, sondern z.B. auch das Verfüllen der Kanäle und ggf. notwendige Anpassungen am Estrich. Der reine Oberbodenbelag (z.B. neues Parkett) ist oft nicht direkt förderfähig, es sei denn, er ist zwingend für die Wiederherstellung der Funktion notwendig. Ihr Energieberater prüft dies im Detail.
Ich tausche auch meine alte Gasheizung gegen eine Wärmepumpe. Wie wird das gefördert?
Sehr gut! Der Heizungstausch selbst wird (meist über die KfW) noch höher bezuschusst (bis zu 70 %, je nach Einkommen und Boni). Das Fräsen der Fußbodenheizung als "Effizienzmaßnahme" wird oft separat über das BAFA beantragt, um die jeweiligen Fördertöpfe optimal auszunutzen. Sprechen Sie hierzu unbedingt mit Ihrem Energieberater über die beste Strategie.
Wie lange dauert es, bis ein BAFA-Antrag genehmigt wird?
Die Bearbeitungszeiten können variieren, liegen aber oft bei mehreren Wochen bis Monaten. Planen Sie diesen Vorlauf unbedingt ein. Sobald Sie den Zuwendungsbescheid haben, können wir mit den Arbeiten starten.
Fördert der Staat auch das Fräsen in einem Neubau?
Nein. Die hier beschriebenen Förderungen (BEG EM, Steuerbonus) beziehen sich ausschließlich auf die Sanierung von Bestandsgebäuden (Mindestalter meist 5 oder 10 Jahre, je nach Programm).
Was passiert, wenn ich die Förderung beantragt habe, die Kosten aber höher ausfallen als geplant?
Im BAFA-Verfahren werden die förderfähigen Kosten zunächst geschätzt. Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie die Rechnungen ein. Die Förderung wird dann auf Basis der tatsächlich angefallenen, förderfähigen Kosten (maximal bis zur Höhe der beantragten Summe) berechnet.
Wir sind eine Eigentümergemeinschaft (WEG). Können wir auch Förderung beantragen?
Ja, auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) können die BEG-Förderung für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum beantragen. Das Fräsen in mehreren Wohnungen wäre ein solcher Fall.